Holzofen Technik

Ofen Feinstaub

Der Ausstoß von Feinstaub aus Öfen ist seit 2010 um ein Drittel gesunken, u. a. durch die Anbringung von Partikelabscheidern. Gleichzeitig wurden in den vergangenen Jahren viele alte Holzheizungen renoviert und durch moderne Heizeinsätze ersetzt, die effizient und umweltschonend heizen.

Feinstaub auf dem Rückzug

Seit dem Jahr 2010 ist der Ausstoß von Feinstaub aus häuslichen Feuerstätten – Kaminöfen, Heizkaminen und Kachelöfen – in Deutschland deutlich und zwar um rund ein Drittel gesunken. Der Rückgang der Feinstaubemissionen ist insbesondere der erfolgreichen Umsetzung der im Jahr 2010 in Kraft getretenen Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) geschuldet. Diese Verordnung regelt, welche Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade kleine und mittlere Feuerungsanlagen einhalten müssen.

Rund zwei Millionen technisch veraltete Holzfeuerstätten wurden seither stillgelegt, nachgerüstet oder gegen moderne Festbrennstoffgeräte ausgetauscht. Die heutige Generation von holzbefeuerten Öfen ist mit moderner Verbrennungstechnik ausgestattet und emittiert sieben- bis zehnmal geringere Staubmengen als in den 70er-Jahren, und das bei wesentlich verbesserten Wirkungsgraden. Öfen, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden, dürfen deshalb immer – auch bei Feinstaubalarm – betrieben werden.

Um den Ausstoß von Feinstaub weiter zu reduzieren, kann auch ein Partikel-Abscheider verwendet werden. Er arbeitet nach dem elektrostatischen Prinzip. Das heißt die Feinstaubpartikel, die mit der Abluft durch den Abgaskanal strömen, werden durch Elektronen zur Kaminwand bewegt. Der Feinstaub sammelt sich an der Kaminwand an und verklumpt zu groben Flocken. Diese Ablagerungen entfernt der Kaminfeger bei der routinemäßigen Schornsteinreinigung.

Grafik aus:
​​​​​​​https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/emission-von-feinstaub-der-partikelgroesse-pm25#emissionsentwicklung

BImSchV und Austausch alter Anlagen sorgen für geringe Emissionen

Mit der Bundesimmissionsschutzverordnung hat Deutschland europaweit die strengsten Emissionsgrenzwerte, vor allem für Einzelraumfeuerungsanlagen. Ein moderner Ofen (ab 01.01.2015 errichtet) wird erst dann zum Verkauf zugelassen, wenn er strenge gesetzlich vorgeschriebene Prüfverfahren, Prüfnormen und Vorgaben erfüllt und wenn er die Emissionsgrenzwerte der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) einhält. Den Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, erbringt der Hersteller des Gerätes durch die Typprüfung. Hierzu muss der Ofen einen speziellen Test auf dem Abgasprüfstand eines zugelassenen Prüfinstituts durchlaufen, wie zum Beispiel dem renommierten Fraunhofer Institut.

Der Austausch alter Feuerstätten ist in den vergangenen Jahren nach bestimmten Übergangsfristen erfolgt. Die letzte derartige Frist läuft 2024 ab und betrifft Anlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden. Halten sie die Grenzwerte der 4. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) nicht ein, müssen sie ebenfalls ausgetauscht werden. Voraussichtlich sind ca. vier Millionen Öfen bis zum Jahr 2024 davon betroffen. Deshalb ist auch in den nächsten Jahren mit einem steten Rückgang der Emissionen aus Holzfeuerungen zu rechnen.

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